Informationen rund um Ihre Spende

Spendenservice

Wir sind für Sie da!

Unser Welcome Center beantwortet alle Fragen rund um Ihre Spende.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Spende & Förderschaft

Wie lautet das Spendenkonto von Amnesty International Deutschland e.V.?

Amnesty International Deutschland e. V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE23 3702 0500 0008 0901 00
BIC: BFSWDE33XXX

Wie kann ich Amnesty International finanziell unterstützen?

Sie können mit einer einmaligen Spende helfen oder unsere Arbeit durch eine Förderschaft mit einem regelmäßigen Beitrag dauerhaft unterstützen. Ab einem Jahresbeitrag von 84€ erhalten Sie monatlich das Menschenrechtsmagazin "Amnesty Journal", das sich mit aktuellen Menschenrechtsfragen und internationaler Politik befasst, kostenlos. Spenden und Förderbeiträge sind steuerlich absetzbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Mitgliedschaft und einer Förderschaft?

Ein Mitglied erkennt die Satzung des Vereins an und hat ein Stimmrecht auf der Jahresversammlung des Vereins. Der jährliche Mindestbeitrag liegt bei 84€, ermäßigt bei 42€. Zusätzlich zum Amnesty Journal erhält ein Mitglied auch das Amnesty Intern.
Eine Förderschaft ist in erster Linie eine Dauerunterstützung finanzieller Art, wobei der Förderbetrag frei gewählt werden kann. Ab 84€ jährlich ist ein Abonnement des Amnesty Journals inklusive. Die regelmäßigen Beiträge unserer Förderinnen und Förderer machen die Arbeit von Amnesty International planbar und sicher.

Wann und wie kann ich meine Förderschaft kündigen bzw. beenden?

Eine Kündigung bzw. Beendigung der Förderschaft ist jederzeit möglich. Hierfür genügt eine Mail an info@amnesty.de oder eine postalische Mitteilung an Amnesty International, Team Connect & Support, Zinnowitzer Str. 8, 10115 Berlin.

Wie kann ich meine Adresse und/oder meine Bankverbindung ändern?

Änderungen von Adressen oder Bankverbindungen können per Mail an info@amnesty.de, per Fax an +49 (0)30 - 42 02 48 – 488 oder postalisch an Amnesty International, Team Connect & Support, Zinnowitzer Str. 8, 10115 Berlin mitgeteilt werden.

Zuwendungsbestätigung

Bekomme ich für meine Spende oder meinen Mitgliedsbeitrag eine Zuwendungsbestätigung?

Ja, als gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt und bei einem Betrag über 300 Euro verpflichtet, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Amnesty versendet jeweils im Frühjahr eines neuen Jahres unaufgefordert eine steuerabzugsfähige Jahreszuwendungsbestätigung, die alle Ihre geleisteten Zuwendungen des Jahres zusammenfasst.
Alle Spenden, Förder- und Mitgliedsbeiträge an Amnesty International sind nach §10b Abs. 1 EstG als Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte steuerlich absetzbar.

Informationen zur Jahreszuwendungsbestätigung 2022

Der Versand der Jahreszuwendungsbestätigungen für 2022 ist erfolgt.
Dabei wurden Zuwendungsbestätigungen ab 40 Euro bis einschließlich 300 Euro (Summe Einzelspenden oder Mitgliedsbeiträgen pro Jahr) ausschließlich per E-Mail versendet. Denn für diese Beträge gilt der sogenannte vereinfachte Spendennachweis bei Finanzämtern. Ab dem Gesamtbetrag von über 300 Euro Spenden oder Mitgliedsbeiträge wurde die Jahreszuwendungsbestätigung per Post versendet, wenn wir keine gültige E-Mail-Adresse unserer Unterstützer*innen vorliegen hatten oder auf gesonderten Wunsch.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Hilfe? Dann klicken Sie bitte hier.

Vereinfachter Spendennachweis bis einschließlich 300 Euro – was ist das?

Seit 2021 gilt der vereinfachte Spendennachweis bis zu einem Betrag von einschließlich 300 Euro. Das heißt, Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 300 Euro je Einzel-Zahlung können auch ohne die von Amnesty International ausgestellte amtliche Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dazu reicht es, wenn Sie den Einzahlungsbeleg der Überweisung, den Kontoauszug der Bank oder bei Online-Zahlungen den Ausdruck der Buchungsbestätigung beim Finanzamt einreichen. Viele Finanzämter verzichten mittlerweile sogar ganz darauf und fordern einen solchen Nachweis nur nach Bedarf an.

Bei einem vereinfachten Spendennachweis wünschen einige Finanzämter den Beleg, dass Spenden und Mitgliedsbeiträge an Amnesty International Deutschland e.V. steuerlich absetzbar sind. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis finden Sie weiter unten auf der Seite zum Download. Diesen können Sie ausgedruckt zusätzlich Ihren Steuerunterlagen beilegen.

Wo finde ich den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis?

Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis finden Sie weiter unten auf der Seite zum Download. Diesen können Sie ausgedruckt zusätzlich Ihren Steuerunterlagen beilegen.

Auf wen wird die Zuwendungsbestätigung ausgestellt?

Die Zuwendungsbestätigung darf nur auf die Person ausgestellt werden, die tatsächlich spendet und aus deren Vermögen das Geld stammt. Die spendende Person muss entsprechend ihre eigenen Mittel zur Verfügung stellen. Davon können wir ausgehen, wenn Kontoinhaber*in und Empfänger*in der Zuwendungsbestätigung identisch sind. Eine sogenannte Stellvertreter-Spende, bei der jemand im Namen einer dritten Person Geld zuwendet und die Ausstellung der Zuwendungsbestätigung auf die dritte Person wünscht, ist somit nicht möglich.

Kann ich die Zuwendungsbestätigung auch per E-Mail erhalten?

Ja, Jahreszuwendungsbestätigungen ab 40 Euro versenden wir per E-Mail. Bitte teilen Sie uns Ihre E-Mail Adresse mit, falls uns die noch nicht vorliegt. Nutzen Sie dafür diesen Weg: info@amnesty.de. Vielen Dank.

Finanzierung & Transparenz

Was genau passiert mit meiner Spende oder meinem Förderbeitrag?

Alle Spenden und Beiträge kommen unserer Arbeit für die Menschenrechte zugute:
Ganz generell sorgt ihre finanzielle Unterstützung dafür, dass wir unsere satzungsgemäßen Aufgaben, das heißt die Publik-Machung von Menschenrechtsverletzungen in aller Welt, umsetzen können. Um ein weltweites Netz von Amnesty-Strukturen zu gewährleisten, unterstützen finanzstarke Amnesty-Sektionen die finanzschwachen Sektionen.
Ganz konkret recherchieren und dokumentieren unsere Amnesty-Expertinnen und -Experten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Sie reisen dafür in Kriegs- und Krisengebiete oder in Staaten, in denen die Menschenrechte verletzt werden. Sie befragen Opfer von Menschenrechtsverletzungen, besuchen Gefängnisse, sprechen mit Rechtsbeiständen sowie Behörden und lokalen Menschenrechtsgruppen (Aufdecken). Die Rechercheergebnisse werden zu Berichten zusammengefasst und veröffentlicht. Durch Kampagnen und Aktionen weist Amnesty weltweit auf Missstände hin und hilft mit Forderungen an die Verantwortlichen, die Einhaltung der Menschenrechte zu sichern (Informieren). Eilaktionen/Urgent Actions werden initiiert, wenn zum Beispiel in der Türkei eine Frau in Haft gefoltert wird, in Singapur eine Hinrichtung droht oder in Kolumbien ein Menschenrechtler Morddrohungen erhält. Auch mit den "Briefen gegen das Vergessen", mit Petitionen gegen Menschenrechtsverletzungen oder unserem Briefmarathon, an dem jährlich weltweit Millionen Menschen teilnehmen, erzielen wir immer wieder Erfolge.

Wie wird die Mittelverwendung kontrolliert und durch wen?

Grundsätzlich prüft eine unabhängige und externe Wirtschaftsprüfung den Jahresabschluss von Amnesty International. Das Generalsekretariat der Sektion erstattet dem ehrenamtlichen Vorstand laufend und der Amnesty-Jahresversammlung jährlich Bericht über alle Ausgaben und Einnahmen. Die Entlastung durch die Jahresversammlung erfolgt nach Prüfung und Bericht der Kassenprüfer*innen, die von den Amnesty Mitgliedern gewählt werden. Amnesty International veröffentlicht die Jahresergebnisse und andere Kennzahlen außerdem in seinem jährlichen Rechenschaftsbericht.

Wann taucht mein Name im Lobbyregister auf?

Seit dem Jahr 2021 ist ein Eintrag in das Lobbyregister des Bundestages für jede Schenkung verpflichtend, die über der Summe von 20.000,00 Euro im Jahr liegt. Eine Spende ist eine Schenkung, weshalb Sie als Spender*in Schenkende*r sind. Nach den bisherigen gesetzlichen Vorgaben müssen wir drei Angaben zu den Schenkenden machen: Zu nennen sind Vorname mit Name, Spendensumme und Wohnort. Diese Angaben machen wir der Bundestagsverwaltung gegenüber, die das Lobbyregister führt.

Solange es keine veränderte Gesetzeslage zum Eintrag ins Lobbyregister gibt, sind auch im Jahr 2023 weiterhin Ihr Vorname und Name sowie Ihre grobe Spendensumme öffentlich einsehbar. Ihren Wohnort melden wir zwar der Bundestagverwaltung, er ist aber bei Privatpersonen nicht öffentlich einsehbar. Hier finden Sie unseren Eintrag im Lobbyregister für das Jahr 2022.

Zum Schutz der Lobbyarbeit und aus Gründen der Transparenz hat der Vorstand von Amnesty International Deutschland entschieden, für 2022 die Namen der juristischen und privaten Spender*innen bis zum 30. Juni 2023 ins Lobbyregister einzutragen. Denn die nicht gesetzestreue Anonymisierung der Schenkenden ist aktuell mit weitreichenden negativen Konsequenzen für die Lobbyarbeit im Bundestag bewehrt. Anpassungen behält sich der Vorstand von Amnesty International Deutschland vor.

Spenden und Ethik

Wir sind unparteilich und unabhängig. Damit das so bleibt, nehmen wir für unsere Recherchen- und Kampagnenarbeit keinerlei finanzielle Unterstützung von Staaten oder großen Firmen an.
Das Gütesiegel des Deutschen Fundraising Verbandes (DFRV) garantiert Ihnen einen gewissenhaften Umgang mit Ihrer Spende. Ihre persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt und gesichert übermittelt.
Möchten Sie mehr zu Spenden und Ethik bei Amnesty erfahren? Dann klicken Sie bitte hier.

Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis