Bringen Sie
Ihre Wünsche
zu Papier

Ihr Nachlass ist so individuell wie Sie selbst. Erfahren Sie, welche Formen der Nachlassvergabe es gibt und welche vermutlich am besten zu Ihren Wünschen passt.

Die Möglichkeiten der Nachlassgestaltung – Welche passt zu Ihren Wünschen?

Ihr Nachlass kann auf verschiedene Weise gestaltet werden, abhängig von Ihren Wünschen und individuellen Lebensumständen. Ob Sie Ihr Hab und Gut als Erbschaft an Familienmitglieder oder eine Organisation wie Amnesty International weitergeben oder ein Vermächtnis an Verwandte oder Freund*innen – jede Option hat ihre eigenen Vorteile. Zur Orientierung haben wir alle relevanten Begriffe aufgelistet, damit Sie entscheiden können, was am besten zu Ihren Vorstellungen passt.

Bedeutung Rechte und Pflichten Beispiel
Nachlass Gesamtes Vermögen (und Schulden) der verstorbenen Person
Erbschaft Eine Person oder Organisation, die erbt, tritt damit in die rechtlichen Fußstapfen des Erblassers / der Erblasserin. Es muss immer mindestens eine Erbin / einen Erben geben, der/die die rechtliche Nachfolge antritt. Erben übernehmen die Rechtsnachfolge sowie verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit dem Nachlass (Rechnungen begleichen, Verträge kündigen etc.)
Vermächtnis Ein Vermächtnis ist ein im Testament festgelegter Anspruch einer Person oder Organisation auf einen bestimmten Geldbetrag oder Gegenstand.

Ein*e Vermächtnisnehmer*in hat einen Anspruch gegen die Erben auf Auszahlung oder Übergabe der Zuwendung.

Vermächtnisnehmer*in ist kein Erbe, hat nur Anspruch auf die testamentarisch festgelegte Zuwendung. „Ich vermachte Amnesty 50.000 Euro.“
oder
“Ich vermache Amnesty meine Ferienwohnung.”
Alleinerbin Eine Person erbt den gesamten Nachlass. Alleinige Verfügung über den Nachlass und Übernahme aller Schulden. „Ich setze meine Tochter Angelika Schmidt als Alleinerbin ein.“
Miterbin Mehrere Personen oder Organisationen erben gemeinsam als Erbengemeinschaft (d.h. es gibt mehrere Miterben). Eine Erbengemeinschaft muss Entscheidungen gemeinsam treffen und haftet gemeinschaftlich. „Meine Tochter Angelika Schmidt und Amnesty International erben gemeinsam.“
Gemeinschaftliches Testament Personen in einer Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft können als Formerleichterung ihren letzten Willen in einem gemeinsamen Testament niederschreiben. Eine Person schreibt den letzten Willen nieder, die andere unterschreibt. “Wir setzen uns als Ehe-/eingetragene Lebenspartner*innen gegenseitig als Alleinerbe oder Alleinerbin ein.”

Nutzen Sie unseren Grobentwurf für ein Testament als Orientierung

Sobald Sie für sich entschieden haben, wie Sie Ihren Nachlass aufteilen möchten, gilt es, Ihre Wünsche zu verschriftlichen. Wir möchten Ihnen eine Orientierung bieten und haben dafür einen Grobentwurf für ein Testament erstellt. Dieser hilft Ihnen:

  • Ihre Wünsche klar zu formulieren.
  • die richtige Struktur für Ihr Testament zu finden, egal ob Sie nur eine*n oder  mehrere Begünstigte einsetzen möchten.
  • Amnesty International unkompliziert in Ihr Testament aufzunehmen, wenn Sie das wünschen.

Jetzt den Grobentwurf herunterladen

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Pflichtteil – Was bedeutet das?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geschützter Mindestanteil, der bestimmten nahen Angehörigen wie Kindern, Ehepartner*innen oder Eltern zusteht, selbst wenn diese nicht im Testament bedacht wurden.

Selbst wenn beispielsweise ein Kind enterbt wurde, hat es das Recht, seinen Pflichtteil einzufordern – in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?

Wenn Sie kein Testament verfassen, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet, dass der Nachlass entsprechend der Verwandtschaftsverhältnisse aufgeteilt wird. Zuerst erben direkte Nachkommen wie Kinder und Ehepartner*in, danach weiter entfernte Verwandte wie Geschwister oder Nichten und Neffen. Nur mit einem Testament bestimmen Sie das selbst und können Ihre persönlichen Werte und Wünsche einbringen.

Warum ein Testament wichtig ist

Ein Testament ist ein entscheidendes Dokument, das Ihnen ermöglicht, Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln:

  • Selbstbestimmt handeln: Sie behalten die Kontrolle darüber, wie Ihr Hab und Gut verteilt wird. Sie können sicherstellen, dass Ihre Liebsten und Ihre Herzensangelegenheit so versorgt sind, wie Sie es beabsichtigen.
  • Konflikte vermeiden: Ein klar formuliertes Testament kann helfen, familieninterne Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen nach Ihrem Tod zu vermeiden.
  • Spezifische Wünsche festhalten: Bedenken Sie Ihre Herzensangelegenheit, denn Sie entscheiden, wer was erben soll und können Vermächtnisse aussprechen.

Ein Testament kann dafür sorgen, dass Ihre Werte und Überzeugungen langfristig bewahrt werden. Falls Sie Fragen haben, wie Sie Ihren Nachlass individuell gestalten können, stehen wir Ihnen gern zur Seite, z.B. mit einer juristischen telefonischen Erstberatung. Nehmen Sie dafür entweder mit unserer Ansprechpartnerin für Testamentsspenden, Sandra Lüderitz-Korte Kontakt unter folgender Telefonnummer an: xxx kontakt auf. Oder sprechen Sie mit unserer Fachanwältin für Erbrecht, Cornelia Rump, unter folgender Nummer xxx oder hinterlassen Sie ihr eine E-Mail.

Das Bild von Yvonne Kassowitz als Symbolbild für ihr Interview

“Es ist eine ganz tolle Idee, noch über den eigenen Tod hinaus etwas für andere Menschen bewirken zu können. Und ich muss mir über mein Testament keine Gedanken mehr machen: Es ist schon alles geregelt.”

Yvonne Kassowitz-Kretzschmar hat Amnesty International als Alleinerbe eingesetzt.
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