Spenden-
bescheinigung

Information zum Versand Ihrer Jahresspendenquittung 2023

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was ist der vereinfachte Spendennachweis?

Seit 2021 gilt der vereinfachte Spendennachweis bis zu einem Betrag von einschließlich 300 Euro.
Das heißt: Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 300 Euro je Einzel-Zahlung können
- mit einer Kopie von Ihrem entsprechenden Kontoauszug
- dem Einzahlungsbeleg der Überweisung
oder
- bei Online-Zahlungen den Ausdruck der Buchungsbestätigung
beim Finanzamt geltend gemacht werden, auch ohne eine Zuwendungsbestätigung von Amnesty.
Viele Finanzämter verzichten mittlerweile sogar ganz darauf oder fordern einen solchen Nachweis nur nach Bedarf an. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit des vereinfachten Spendennachweises, wenn Ihre Spende/Mitgliedsbeitrag an Amnesty im vergangenen Jahr in diese Betragsgröße fiel.

Kann Amnesty mir eine Sofortquittung für meine Spende ausstellen?

Für diejenigen, die nicht auf den Versand der Spendenbescheinigungen bis Ende Februar warten können oder wollen: Ab sofort besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass wir auf Anfrage Sofortquittungen ausstellen können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir jede Anfrage einzeln prüfen und bearbeiten müssen. Denken Sie bitte daran, dass für Spenden unter 300,00 € auch der vereinfachte Spendennachweis (s.o.) gilt. Wenden Sie sich dazu bitte per E-Mail an zwb@amnesty.de.

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